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VERWALTUNGSRECHT

Das Verwaltungsrecht befasst sich mit der Ausführung gesetzlicher Regelungen durch die staatliche Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen. Die Aufgabe des im Verwaltungsrecht tätigen Rechtsanwalts ist es daher in der Regel, behördliche Maßnahmen zu überprüfen und diese – soweit rechtlich geschützte Interessen des Mandanten verletzt werden – durch Widerspruch oder Klage anzugreifen. Dies muss aber nicht der erste Schritt des Handelns sein. Die Erfahrung lehrt, dass es oftmals zielführender ist, die Interessen des Mandanten bereits während des behördlichen Entscheidungsfindungsprozesses deutlich zu machen, weil hier oftmals für die Behörde noch die Möglichkeit besteht, die eigenen rechtlichen Interessen mit den rechtlichen Interessen des Betroffenen zu koordinieren. Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in den nachfolgenden Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts:

  • öffentliches Baurecht
  • Kommunalabgabenrecht
  • Umweltrecht
  • Schul- und Prüfungsrecht
  • Hochschul-, insbesondere Hochschulzulassungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Straßen- und Wegerecht
  • Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht
  • Gewerberecht

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