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Jörg Junge

RECHTSANWALT
FACHANWALT FÜR VERWALTUNGSRECHT

Rechtsanwalt Jörg Junge, geb. 1966, ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht.  Er ist im Bereich des Beamten- und Verwaltungsrechts, des Verkehrsrechts und des Vertragsrechts tätig. Im Beamtenrecht vertritt und begleitet Herr Junge seine Mandanten in allen Verfahrensebenen, also von der ersten Anhörung bis zur Verhandlung vor den Verwaltungsgerichten.

Aufgrund der Vielzahl der von ihm geführten Verfahren sind ihm viele Ansprechpartner und Entscheidungsträger in den Ämtern und Ministerien bekannt.

Im Disziplinarrecht vertritt Herr Junge nicht nur Beamtinnen und Beamte im außergerichtlichen und gerichtlichen Disziplinarverfahren, sondern wird darüber hinaus auch von Behörden zum Ermittlungsführer bestellt.

Mit dem Gutachten „Lehrerbesoldung in Schleswig-Holstein – kritische Untersuchung des Besoldungsrechts der Lehrkräfte – Möglichkeiten und Grenzen einer Neuregelung“ hat Herr Rechtsanwalt Junge einen Beitrag zur gesetzlichen Neuordnung der Lehrerbesoldung geleistet.

Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist Herr Junge Ansprechpartner in allen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen.

Im Verkehrsrecht vertritt Herr Junge seit vielen Jahren Versicherungen in gerichtlichen Verfahren und vertritt Mandanten im Verkehrsstraf-, Verkehrsordnungswidrigkeiten und Fahrerlaubnisrecht vor Gerichten und Verwaltungsbehörden.

Herr Rechtsanwalt Junge war viele Jahre stellvertretender Vorsitzender des Eintragungsausschusses der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.

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