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VERSICHERUNGSRECHT

Versicherungen schützen vor privaten und gewerblichen Risiken. Kommt es zu einem Versicherungsfall, besteht nicht immer Einvernehmen darüber, wie weit dieser Schutz reicht. Nicht selten wird auch der Verstoß des Versicherungsnehmers gegen Obliegenheiten behauptet, die vor oder nach dem Versicherungsfall zu erfüllen sind, so beispielsweise die schriftliche Meldung des Falles innerhalb einer Woche oder die Vorlage einer Stehlgutliste. Sind Sie mit so einer Situation konfrontiert, hilft oft nur noch der Gang zum Anwalt, zum Beispiel bei folgenden Fragen:

  • Meine Versicherung lehnt eine Zahlung ab. Was kann ich tun?
  • Meine Versicherung verzögert die Entscheidung über die Zahlung. Muss ich das hinnehmen?
  • Worauf muss ich achten bei der Schadensmeldung und der Antragstellung?
  • Meine Versicherung wirft mir Falschangaben bei der Antragstellung vor.
  • Meine Versicherung wirft mir Falschangaben beim Abschluss des Versicherungsvertrages vor vielen Jahren vor.
  • Mir wird ein Verstoß gegen Aufklärungsobliegenheiten vorgeworfen. Was kann ich tun?
  • Es wird behauptet, ich habe den Versicherungsfall grob fahrlässig selbst verursacht.
  • Meine Versicherung unterbreitet mir ein Vergleichsangebot. Wer prüft das für mich?

Die Fragestellungen sind vielschichtig. Je früher Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, desto größer sind Ihre Chancen. Bringen Sie am besten das Ablehnungsschreiben, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Versicherungsvertrag und die gesamte Korrespondenz bereits zum Erstgespräch mit.

Versicherungsrecht ist ein sich schnell wandelndes Rechtsgebiet und die genaue Kenntnis nicht nur der Rechtsprechung des Versicherungssenats am BGH sondern auch der Instanzgerichte ist hier unerlässlich. Mit Rechtsanwalt Lehmann verfügt die Kanzlei LEHMANN JUNGE KOLLEGEN über einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht, der Ihnen bei der Lösung Ihres Falles hilft. Er berät unmittelbar nach Eintritt des Versicherungsfalles und Vertritt Ihre Interessen bei der Anspruchstellung und Anspruchsabwehr vorgerichtlich und gerichtlich.

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