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BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Vor wenigen Jahren bloß sporadisch gesetzlich normiert, in der heutigen Zeit insbesondere aufgrund zahlreicher Vorschriften der Europäischen Union sowie einer steigenden Anzahl an gerichtlichen Entscheidungen zunehmend unüberschaubar und schwer zugänglich – das Bank- und Kapitalmarktrecht. In diesem sich stark ausweitenden Rechtsgebiet werden nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch Kreditinstitute und Bankkunden immer wieder auf die Probe gestellt.

Das Bank- und Kapitalmarktrecht stellt eine Schnittstelle zwischen Zivilrecht und Öffentlichem Recht dar. Zivilrechtlich umfasst es die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunden, sei es die Eröffnung eines Girokontos, sei es der Erwerb von Wertpapieren. Das öffentliche Bankrecht hingegen befasst sich mit dem Betrieb von Banken und der staatlichen Aufsicht über den Finanzmarkt.

Bei allen Angelegenheiten rund um

  • die Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunde,
  • die Erteilung und die Prüfung von Bankvollmachten sowie Begünstigungen,
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen,
  • jegliche Form von Konten wie Giro- und Sparkonto,
  • Darlehensverträge und Kreditsicherung,
  • Zahlungsverkehr wie Überweisung, Lastschrift, EC- und Kreditkartengeschäft sowie Online-Banking,
  • Erwerb und Handel mit Kapitalanlagen,
  • Factoring und Leasing sowie
  • das Recht der Bankenaufsicht

halten wir unser Wissen auf dem neuesten Stand und für Sie den Überblick.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend und vorausschauend außergerichtlich wie gerichtlich, insbesondere, wenn es um Forderungen aus Kontoverbindungen und Kreditgeschäften sowie um Schadensersatzforderungen aus
Wertpapieranlagegeschäften geht.

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