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BEAMTENRECHT

Du als Beamter musst Dir ja um Deinen Job, Deine geregelte Arbeitszeit, Dein Einkommen und Deine Pension keine Sorgen machen“ – mit derart gebetsmühlenartig wiederholten Bemerkungen über das Beamtentum wird letztendlich nur eine unsachliche Kritik, wenn nicht sogar Neid an einem angeblich privilegierten Sonderstatus zum Ausdruck gebracht. Mit der Wirklichkeit hat dies aber nichts zu tun. In der Vergangenheit war die Berufsgruppe der Beamten immer wieder Gegenstand nicht unerheblicher Sparmaßnahmen, die der Öffentlichkeit, vor allem aber dem Beamten selbst, als zukunftsweisende Reformen des öffentlichen Dienstrechts verkauft wurden. Tatsächlich stellt sich vielen gesetzliche Reformen die Frage, ob diese mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums noch vereinbar sind.

Mit dem Wissen um diese Problematik ist es unser Ziel, Sie in allen Fragen und Streitigkeiten des Beamtenrechts bestmöglich zu beraten und zu vertreten. Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in den nachfolgenden dienstrechtlichen Fragestellungen:

  • Amtsärztliche Untersuchung
  • Dienstunfähigkeit
  • Versetzung in den Ruhestand
  • Versetzung, Umsetzung, Abordnung
  • Beförderung
  • Konkurrentenstreit
  • Beihilferecht
  • Rückforderung von Besoldungsbestandteilen
  • Berechnung ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten
  • Anerkennung von Vordienstzeiten
  • Dienstliche Beurteilung
  • Disziplinarverfahren

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